Gericht: Tesla darf nicht mit "Autopilot" werben
Tesla und sein Chef Elon Musk sind nicht für Zurückhaltung bekannt. Bei der Werbung für seine Fahrerassistenzsysteme hat das Unternehmen aber nach Ansicht eines Gerichts übertrieben. Die Richter untersagten ihm unter anderem die Nutzung des Begriffs "Autopilot".
München (dpa) - Teslas vollmundige Werbung für die Selbstfahrfähigkeiten seiner Autos hat dem Unternehmen eine deutliche Klatsche vor Gericht eingebracht.
Mit dem Namen "Autopilot" für sein Fahrerassistenz-Paket und einigen anderen Aussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren hat es der derzeit wertvollste Autohersteller der Welt in den Augen des Landgerichts München I übertrieben und
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