Plus Gerichtsurteil

Gericht: Tesla darf nicht mit "Autopilot" werben

Tesla und sein Chef Elon Musk sind nicht für Zurückhaltung bekannt. Bei der Werbung für seine Fahrerassistenzsysteme hat das Unternehmen aber nach Ansicht eines Gerichts übertrieben. Die Richter untersagten ihm unter anderem die Nutzung des Begriffs "Autopilot".

14.07.2020 UPDATE: 14.07.2020 07:33 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Tesla
Tesla Lenkrad. Das US-Unternehmen will «autonomes Fahren» anders verstanden wissen als in der Autobranche allgemein üblich. Foto: Christophe Gateau/dpa

München (dpa) - Teslas vollmundige Werbung für die Selbstfahrfähigkeiten seiner Autos hat dem Unternehmen eine deutliche Klatsche vor Gericht eingebracht.

Mit dem Namen "Autopilot" für sein Fahrerassistenz-Paket und einigen anderen Aussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren hat es der derzeit wertvollste Autohersteller der Welt in den Augen des Landgerichts München I übertrieben und

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