Plus EuGH-Urteil

Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern

Amazon lässt auch andere Händler über seine Plattform verkaufen, und lagert für sie Waren in seinen Logistikzentren. Verstoßen die Artikel dabei gegen Markenrechte, kann die Plattform nichts dafür, entschied der Europäische Gerichtshof.

02.04.2020 UPDATE: 02.04.2020 15:48 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Amazon
Ein Mitarbeiter trägt ein Paket im Logistikzentrum des Versandhändlers Amazon. Foto: Ina Fassbender/dpa

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Verantwortung von Online-Plattformen wie Amazon bei Markenrechtsverletzungen durch Händler deutlich eingeschränkt.

Wenn eine Plattform für einen Dritten unwissentlich Ware lagert, die gegen Markenrechte verstößt, begeht sie keine Verletzung, solange sie die Artikel nicht selbst anbietet oder in den Verkehr bringt, entschieden die

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