Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen
Auf Anweisung seines Arbeitgebers musste der Gebäudereiniger bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen. Dafür wollte der Kläger einen Erschwerniszuschlag. Jetzt gibt es ein Urteil.
Erfurt (dpa) - Gebäudereinigern steht nach einem Urteil kein Erschwerniszuschlag zu, wenn ihnen ihr Arbeitgeber das Tragen einer medizinischen Corona-Schutzmaske vorschreibt.
Die Pflicht zum Aufsetzen einer sogenannten OP-Maske zum Infektionsschutz erfülle nicht die Voraussetzungen, nach denen ein solcher Zuschlag laut Rahmentarifvertrags für Gebäudereiniger fällig würde, entschied das
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