Plus BGH zu Schönheitsreparaturen

Mieter und Vermieter sollen sich das Renovieren teilen

Das Problem ist keine Seltenheit: Eine Wohnung müsste dringend hergerichtet werden. Aber weder Mieter noch Vermieter sehen sich in der Pflicht. Der Bundesgerichtshof versucht sich an einem salomonischen Urteil - und erntet von allen Seiten harsche Kritik.

08.07.2020 UPDATE: 08.07.2020 08:08 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Renovieren
Wenn es ums Renovieren geht, geraten Mieter und Vermieter häufig in Streit. Foto: Caroline Seidel/dpa

Karlsruhe (dpa) - Eine häufige Streitfrage bei Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen ist nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt: Unrenoviert bezogene Räume müssen bei Bedarf vom Vermieter gestrichen oder frisch tapeziert werden.

Der Mieter muss aber einen Teil der Kosten übernehmen, in der Regel die Hälfte, wie die Karlsruher Richter entschieden. Sie wollten beiden Seiten

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