Anforderungen an Mieterhöhung nach Modernisierung präzisiert
Nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen. Der BGH hat die Anforderungen dazu nun abermals präzisiert.
Karlsruhe (dpa) - Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss der Mieter die nötigen Angaben bekommen, um das auf Plausibilität überprüfen zu können. Die Hürden dürften in formeller Hinsicht aber auch nicht zu hoch angesetzt werden, teilt der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Sonst bestehe das Risiko, dass der Vermieter gar nicht modernisiere. (Az. VIII ZR 337/21 u.a.)
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