Grundsatzurteil erlaubt Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null
Von Lockdown zu Lockdown: Zehntausende Arbeitnehmer wurden und werden in der Corona-Pandemie in Kurzarbeit Null geschickt. Was das für ihren Urlaubsanspruch bedeutet, hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.

Erfurt (dpa) - Schlechte Nachricht für Kurzarbeiter, die während der Corona-Krise wochen- oder monatelang nicht gearbeitet haben: Ihr Urlaubsanspruch kann bei der sogenannten Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (9 AZR 225/11) im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das Bundesarbeitsgericht ein
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