Arztbewertungen: BGH nimmt Internetportale in die Pflicht
Bewertungsseiten im Netz werden immer wichtiger - Was tun, wenn man eine schlechte Note bekommt?

Wer online eine Bewertung abgibt, zum Beispiel für einen Arzt, muss in Zukunft gegebenenfalls Belege für den Besuch vorweisen. Foto: dpa
Von Anika von Greve-Dierfeld
Karlsruhe. Dreimal die Note sechs - der von einem Patienten in einem Internetportal derart schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Vom Gesundheitsportal Jameda verlangte er wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm recht. Jetzt sind die
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