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Arztbewertungen: BGH nimmt Internetportale in die Pflicht

Bewertungsseiten im Netz werden immer wichtiger - Was tun, wenn man eine schlechte Note bekommt?

01.03.2016 UPDATE: 02.03.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden

Wer online eine Bewertung abgibt, zum Beispiel für einen Arzt, muss in Zukunft gegebenenfalls Belege für den Besuch vorweisen. Foto: dpa

Von Anika von Greve-Dierfeld

Karlsruhe. Dreimal die Note sechs - der von einem Patienten in einem Internetportal derart schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Vom Gesundheitsportal Jameda verlangte er wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm recht. Jetzt sind die

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