Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein
Hat Coca-Cola im Einzelhandel etwa durch Rabatte eine Vorrangstellung erhalten? Und hat der Getränkehersteller eine womöglich marktbeherrschende Stellung damit ausgenutzt? Das Kartellamt ermittelt.

Bonn (dpa) - Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.
"Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung
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