Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen
Ein verspäteter Zug kann ganz schön Nerven kosten - doch ab einer Stunde werden Teile des Ticketpreises immerhin zurückerstattet. In manchen Szenarien entfällt künftig dieser Entschädigungsanspruch.
Berlin (dpa) - Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.
Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer
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