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Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

Ein verspäteter Zug kann ganz schön Nerven kosten - doch ab einer Stunde werden Teile des Ticketpreises immerhin zurückerstattet. In manchen Szenarien entfällt künftig dieser Entschädigungsanspruch.

07.06.2023 UPDATE: 07.06.2023 00:21 Uhr 52 Sekunden
Verspätung
Zugverspätungen am Hauptbahnhof in Essen. Bei manchen Szenarien entfällt künftig der Entschädigungsanspruch.

Berlin (dpa) - Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.

Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer