Übergangsfrist für Mindestlohn in der Landwirtschaft endet
In der Landwirtschaft muss vom Januar an der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt werden. Allerdings liegt das tarifliche Mindestentgelt, das auch nicht tarifgebundene Betriebe zahlen müssen, derzeit darüber. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, steht bevor.
Schwerin (dpa/mv) - In der Landwirtschaft endet 2017 die dreijährige Übergangsfrist für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Paradoxe: Seit November und noch bis Jahresende zahlen die Arbeitgeber einen Tariflohn von 9,10 Euro, also mehr als den Mindestlohn von 8,84 Euro.
Zum 1. November hatten der Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband und die IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+