2G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden in Bayern
Was ist täglicher Bedarf und was nicht - und wann gelten somit 2G-Regeln? Ein Gericht in Bayern entscheidet nun: Spielzeug gehört dazu.

München (dpa) - Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden.
Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen
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