Plus Täglicher Bedarf

2G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden in Bayern

Was ist täglicher Bedarf und was nicht - und wann gelten somit 2G-Regeln? Ein Gericht in Bayern entscheidet nun: Spielzeug gehört dazu.

20.12.2021 UPDATE: 20.12.2021 16:13 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Spielwaren
In Bayern fällt die 2G-Regel für den Spielzeughandel. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

München (dpa) - Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden.

Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen

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