Beschwerde gegen Auslieferung von Cum-Ex-Anwalt abgewiesen
Deutsche Gerichte machen Beteiligten an Cum-Ex-Geschäften den Prozess. Ein deutscher Anwalt, der mitmischte, wehrt sich in der Schweiz gegen die Auslieferung. Er erlebt jetzt einen neuen Rückschlag.
Bellinzona (dpa) - Die Auslieferung einer der Schlüsselfiguren in den deutschen Prozessen um illegale Cum-Ex-Geschäfte rückt wahrscheinlich näher. Der deutsche Anwalt Hanno Berger ist in der Schweiz erneut mit einer Beschwerde gegen seine Auslieferung nach Deutschland gescheitert.
Er ist unter anderem in Wiesbaden wegen Steuerhinterziehung angeklagt und sitzt seit Sommer in
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+