SAP

Ex-Betriebsratschef wehrt sich gegen Rauswurf aus Aufsichtsrat

Der gekündigte Arbeitnehmervertreter legt Beschwerde bei Amtsgericht Mannheim ein.

26.11.2021 UPDATE: 27.11.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Ein Firmenlogo des Softwarekonzerns SAP an einem Firmengebäude am Stammsitz Walldorf. Archivfoto: dpa

Von Matthias Kros

Walldorf. Der Rechtsstreit um die Abberufung eines früheren Betriebsratsvorsitzenden des Softwarekonzerns SAP aus dem Aufsichtsrat ist noch nicht ausgestanden. Gegen den entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Mannheim habe der  Antragsgegner, der aus dem Aufsichtsrat der SAP abberufen wurde, form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt, sagte Sebastian Rechkemmer, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht Mannheim, auf Anfrage. Er habe nun die Gelegenheit, binnen drei Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Das Amtsgericht müsse dann zunächst entscheiden, ob es der Beschwerde "abhilft", also die Entscheidung wieder aufhebt, bestätigte Klaus Stohrer, Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, den Vorgang. "Sollte dies nicht der Fall sein, würden die Akten dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt".

Der Betroffene war als Betriebsratsvorsitzender im Juni zurückgetreten, später wurde ihm – mit Zustimmung einer Mehrheit des Betriebsrats – fristlos gekündigt. Erst in der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht Mannheim entscheiden, dass diese Kündigung rechtens sei. Der Gang vor das Amtsgericht war für den Aufsichtsrat nötig, weil der Betroffene zwar nicht mehr für SAP arbeitet, aber sein Gewerkschaftsmandat im Aufsichtsrat unabhängig von der Anstellung ist. Seine Amtszeit wäre eigentlich noch bis 2024 gelaufen.

Das Amtsgericht Mannheim hatte am 20. Oktober 2021 auf Antrag des Aufsichtsrats der SAP SE die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds "aus wichtigem Grund" beschlossen. Dem Betroffenen werde vorgeworfen, in seiner vormaligen Funktion als Betriebsratsvorsitzender im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen einen seinerzeitigen Betriebsrats- und Aufsichtsratskollegen, E-Mails gelöscht, verschoben und inhaltlich manipuliert zu haben, hatte das Amtsgericht zur Begründung mitgeteilt. Diese Vorwürfe seien mittlerweile eingeräumt. "Wenngleich er hierbei im Wesentlichen im Rahmen seiner Stellung als Betriebsratsvorsitzender gehandelt hat, kam das Gericht zu der Auffassung, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem nunmehr abberufenen Aufsichtsratsmitglied und den übrigen Mitgliedern nicht mehr möglich und mithin die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats erheblich beeinträchtigt ist".

Der Betroffene war als Betriebsratsvorsitzender im Juni zurückgetreten, später wurde ihm – mit Zustimmung einer Mehrheit des Betriebsrats – fristlos gekündigt. Der Gang vor das Amtsgericht war für den Aufsichtsrat nötig, weil der Betroffene zwar nicht mehr für SAP arbeitet, aber sein Gewerkschaftsmandat im Aufsichtsrat unabhängig von der Anstellung ist. Seine Amtszeit wäre eigentlich noch bis 2024 gelaufen.

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Für ihn hatte die SAP bereits im Oktober einen Nachrücker im Aufsichtsrat bestimmt – obwohl der Beschluss ausdrücklich noch nicht rechtskräftig war. Die Entscheidung des Amtsgerichts über die Abberufung habe bereits zum Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat geführt, sagte ein SAP-Sprecher am Freitag auf Anfrage. Rechtsmittel hätten keine aufschiebende Wirkung. Auch auf der Internetseite der SAP ist der Wechsel bereits vollzogen.

Der Anwalt des Ex-Betriebsratschefs sagte im August, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt. Aber er habe diese wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. "Es gab einen sehr ernsthaften Willen, an der Aufklärung mitzuwirken."

Im Aufsichtsrat saß der Betroffene auf dem Gewerkschaftsticket des Deutschen Bankangestelltenverbands (DBV). Dieser hatte sich zuletzt hinter den jetzt abberufenen Ex-Betriebsratsvorsitzenden gestellt: Der Betroffene habe sich "nach unserem Wissensstand als Aufsichtsratsmitglied von SAP nichts zuschulden kommen lassen", sagte der DBV-Bundesvorsitzende Stephan Szukalski im August dem Internetportal "Business Insider". Insofern könne er aus Sicht des DBV "einem Abberufungsversuch von SAP eher gelassen entgegensehen".

Update: Montag, 6. Dezember 2021, 11.40 Uhr

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