Streit um die Wurst: Pelle und Verschluss zählen mit
Was zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter haben entschieden.

Münster (dpa) - Zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten zählen auch die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Es hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Münster auf.
Dort war eine Firma mit ihrer Klage gegen ein Verkaufsverbot ihrer Produkte wegen ein paar Gramm
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