Keine Kündigung im Fitnessstudio wegen Corona
Die Richter des Bundesgerichtshofs halten ein vorzeitiges Vertragsende nicht immer für gerechtfertigt. Es müsse immer der Einzelfall betrachtet werden.

Karlsruhe. (dpa) Kunden konnten Fitnessstudioverträge wegen der Corona-Pandemie nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur in Ausnahmefällen außerordentlich kündigen. Ob bestimmte Umstände als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung zu werten sind, hängt vom konkreten Fall ab, wie aus dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Im konkreten Fall
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