Urteil: Bank darf für Bareinzahlung nicht 7,50 Euro verlangen
Das Entgelt gehe über die Kosten hinaus, die der Bank durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
Karlsruhe. (dpa) Die Verwaltung von Bargeld kostet Banken Geld: An diesen Kosten dürfen sie ihre Kunden zwar grundsätzlich beteiligen. Eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro für die Bareinzahlung von Münzgeld ist allerdings zu hoch, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az.: 17 U 147/17).
Die Begründung des Gerichts: Dieses
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