"Öko-Test" siegt vor BGH - Label nur für geprüfte Produkte
Wo "Öko-Test" drauf steht, muss auch ein Test gewesen sein - ohne Lizenz dürfen selbst fast gleiche Produkte nicht mit dem Label beworben werden, entschied der BGH. Und stärkt damit bekannte Marken.
Karlsruhe (dpa) - Ohne Lizenz darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mit dem "Öko-Test"-Label geworben werden. Unternehmen dürfen es damit nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden.
Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt gegen das Markenrecht, urteilte der BGH (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).
"Der BGH hat dem Missbrauch
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