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SAP-Aufsichtsratswahl bleibt wirksam

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Mannheimer Vorinstanz. Die "Angriffe gegen die Wahl" waren auch in zweiter Instanz erfolglos.

30.10.2025 UPDATE: 30.10.2025 18:10 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
SAP-Zentrale in Walldorf: Die Aufsichtsratswahl von 2024 hat Bestand. Foto: dpa

Von Barbara Klauß

Mannheim. Der Versuch, die Aufsichtsratswahl des Softwarekonzerns SAP für unwirksam erklären zu lassen, ist erneut gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine entsprechende Beschwerde dreier Arbeitnehmer zurückgewiesen.

"Die Angriffe gegen die Wahl des Aufsichtsrats bei SAP sind mithin auch in zweiter Instanz erfolglos

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
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