SAP-Aufsichtsratswahl bleibt wirksam
Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Mannheimer Vorinstanz. Die "Angriffe gegen die Wahl" waren auch in zweiter Instanz erfolglos.

Von Barbara Klauß
Mannheim. Der Versuch, die Aufsichtsratswahl des Softwarekonzerns SAP für unwirksam erklären zu lassen, ist erneut gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine entsprechende Beschwerde dreier Arbeitnehmer zurückgewiesen.
"Die Angriffe gegen die Wahl des Aufsichtsrats bei SAP sind mithin auch in zweiter Instanz erfolglos


