Urteil: EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen ist nichtig
Die Beihilfen Deutschlands für die angeschlagene Fluggesellschaft Condor sind ein Dauerbrenner vor den europäischen Gerichten. Nun haben die Richter erneut ein deutliches Urteil gesprochen.

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt.
Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter in Luxemburg. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige
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