EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall
Wenn Piloten streiken und deswegen Flüge ausfallen oder deutlich zu spät sind, können Kunden ein Recht auf Entschädigung haben. Das Urteil stärkt nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerkschaften.

Luxemburg (dpa) - Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben.
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