BGH schützt "Hohenloher Landschwein"
Das "Hohenloher Landschwein" ist nicht nur eine Herkunftsbezeichnung, sondern kann auch als Marke gelten. Diese Entscheidung des BGH könnte weitreichende Bedeutung für viele Kollektivmarken haben.
Karlsruhe (dpa) - Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein "Hohenloher Landschwein" sein, nicht jede Kuh aus der Region ein "Hohenloher Weiderind".
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag anhand dieser Beispiele entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können - auch wenn sie nicht nach EU-Kriterien als
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