EuGH stärkt Geschädigte im VW-Abgasskandal
Millionen Kunden waren von der VW-Abgasaffäre betroffen - nicht nur in Deutschland. Volkswagen hat seinen Hauptsitz allerdings in Wolfsburg. Dürfen Geschädigte deshalb auch nur in der Bundesrepublik klagen? Das höchste Gericht der EU hat jetzt darüber entschieden.
Luxemburg (dpa) - Im VW-Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt.
Nach dem Urteil müssen Geschädigte nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen. Stattdessen können sie VW im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache
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