Negativzinsen für Kleinsparer nur bei Neuverträgen zulässig
Mögliche Negativzinsen für Sparer wurden für die Volksbank Reutlingen zum Problem. Verbraucherschützer protestierten dagegen. Die Tübinger Richter halten die Zinsen für zulässig - mit einer Ausnahme.
Tübingen (dpa) - Negativzinsen muss nur zahlen, wer mit seinem Kontostand im Minus ist - so kennt es der normale Kleinsparer. Dass die Volksbank Reutlingen zeitweise erwog, auch bei einem Kontostand im Plus Negativzinsen zu erheben, sorgte bei Verbraucherschützern für Protest.
Das Landgericht Tübingen hält das Vorgehen bei neuen Kontoverträgen nach einer Verhandlung am Freitag für
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