Bundesfinanzhof: Keine Steuerrückzahlung für Cum-Ex
Der US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag für Geschäfte im Jahr 2011 zurückforderte, hat vor Gericht verloren. Was bedeutet das?
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München (dpa) - Ausländische Kapitalanleger haben bei den mittlerweile verbotenen Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Fall verlor ein eigens für die umstrittenen Cum-Ex-Deals gegründeter US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und
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