Plus Justiz

Bundesfinanzhof: Keine Steuerrückzahlung für Cum-Ex

Der US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag für Geschäfte im Jahr 2011 zurückforderte, hat vor Gericht verloren. Was bedeutet das?

15.03.2022 UPDATE: 15.03.2022 14:41 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof in München entschied in Sachen Cum-Ex-Aktiengeschäften, die mittlerweile verboten sind.

München (dpa) - Ausländische Kapitalanleger haben bei den mittlerweile verbotenen Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall verlor ein eigens für die umstrittenen Cum-Ex-Deals gegründeter US-Pensionsfonds, der vom deutschen Fiskus Kapitalertragssteuer und

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+