Plus Insolvenz des Veranstalters

EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Corona war eine Tortur für den Tourismus. Hotelanlagen schlossen, Reisende sagten ihren Urlaub ab. In bestimmten Fällen macht der EuGH nun Verbrauchern Hoffnung auf Entschädigung.

29.07.2024 UPDATE: 29.07.2024 11:45 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Tourismus auf Mallorca
Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen.

Luxemburg (dpa) - Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände

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