Verkäufer müssen Bruttopreis nennen
Müssen Anbieter den Preis inklusive Mehrwertsteuer für eine Dienstleistung oder ein Produkt nennen? Das Landgericht Karlsruhe fällt ein eindeutiges Urteil.
Stuttgart/Karlsruhe (dpa) - Ob beim Restaurantbesuch, an der Würstchenbude oder bei Malerarbeiten im eigenen Haus: Verbraucher in Deutschland müssen den tatsächlichen Preis für Waren und Dienstleistungen immer sofort transparent erkennen können - inklusive der Mehrwertsteuer.
Dass die Mehrwertsteuer erst bei der Rechnung aufgeschlagen wird, ohne dass ein Kunde darüber vorab informiert
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