Roaming: Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen O2
Seit 2017 gilt in der EU: "Roam like at home" - bei Handy-Nutzung im EU-Ausland dürfen keine Zusatzgebühren erhoben werden. Nun macht der EuGH in einem Grundsatzurteil eine wichtige Klarstellung.
Luxemburg (dpa) - Telefonanbieter sind seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union verpflichtet, alle Kunden automatisch auf den neuen Tarif umzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag zu einem Rechtsstreit von O2 mit Verbraucherschützern.
Diese begrüßten das EuGH-Urteil. Die Telefongesellschaft will es zunächst genau prüfen.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+