BGH stärkt Verbraucher: Mogelpackung auch online verboten
Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
Karlsruhe (dpa) - Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt.
Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im
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