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BGH stärkt Verbraucher: Mogelpackung auch online verboten

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.

29.05.2024 UPDATE: 29.05.2024 18:49 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Bundesgerichtshof
Mogelpackungen sond auch im Onlinehandel verboten: Der BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben.

Karlsruhe (dpa) - Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt.

Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im

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