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Video von Überwachungskamera kann Kündigung rechtfertigen

Kameras an der Decke, Spähsoftware auf dem Dienstcomputer oder Ortung per GPS: Die Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sind vielfältig. Doch haben die Daten auch vor Gericht Bestand, wenn es um Kündigungsverfahren geht?

23.08.2018 UPDATE: 23.08.2018 08:48 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden
Video-Überwachungskamera
Eine Video-Überwachungskamera zeichnet sich am vor einer Lampe als dunkle Silhouette ab. Foto: Arno Burgi/Illustration

Erfurt (dpa) - Kaum ein Handgriff blieb unbeobachtet: In einem Zigaretten- und Zeitschriftengeschäft in Nordrhein-Westfalen sollte eine offen aufgehängte Überwachungskamera Waren und Mitarbeiter vor Dieben schützen.

Letztlich dienten die Kamerabilder dem Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung der Verkäuferin. Die gespeicherten Videoaufzeichnungen, die erst nach Monaten ausgewertet

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