Video von Überwachungskamera kann Kündigung rechtfertigen
Kameras an der Decke, Spähsoftware auf dem Dienstcomputer oder Ortung per GPS: Die Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sind vielfältig. Doch haben die Daten auch vor Gericht Bestand, wenn es um Kündigungsverfahren geht?
Erfurt (dpa) - Kaum ein Handgriff blieb unbeobachtet: In einem Zigaretten- und Zeitschriftengeschäft in Nordrhein-Westfalen sollte eine offen aufgehängte Überwachungskamera Waren und Mitarbeiter vor Dieben schützen.
Letztlich dienten die Kamerabilder dem Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung der Verkäuferin. Die gespeicherten Videoaufzeichnungen, die erst nach Monaten ausgewertet
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