Banken dürfen Sparverträge wegen Niedrigzinsen kündigen
Seit der Finanzkrise sind die Zinsen im Keller. Geldhäuser reagieren, zum Leidwesen ihrer Kunden. Der BGH schützt Prämiensparer vor dem vorzeitigen Verlust lukrativer Verträge - aber nur auf Zeit.
Karlsruhe. (dpa) Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben.
Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (Az. XI ZR 345/18). In einem zweiten
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