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Wann 3G im Betrieb zulässig ist

Wenn Arbeitgeber Testmöglichkeiten und die Option auf Homeoffice anbieten, sieht Anwalt Michael Eckert keine rechtlichen Probleme.

14.09.2021 UPDATE: 14.09.2021 21:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden
Michael EckertFoto: ZG

Von Barbara Klauß

Heidelberg. Ohne Nachweis, dass man gegen Corona geimpft, davon genesen oder getestet ist, kommt man in kein Restaurant, in kein Museum oder Kino. In den Büros und Konferenzräumen der Unternehmen aber gelten diese 3G-Regeln bisher in aller Regel nicht. Arbeitgeber dürfen (abgesehen von Kliniken, Kitas, Schulen und Pflegeheimen) nicht einmal den Impfstatus

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