Wann 3G im Betrieb zulässig ist
Wenn Arbeitgeber Testmöglichkeiten und die Option auf Homeoffice anbieten, sieht Anwalt Michael Eckert keine rechtlichen Probleme.
Von Barbara Klauß
Heidelberg. Ohne Nachweis, dass man gegen Corona geimpft, davon genesen oder getestet ist, kommt man in kein Restaurant, in kein Museum oder Kino. In den Büros und Konferenzräumen der Unternehmen aber gelten diese 3G-Regeln bisher in aller Regel nicht. Arbeitgeber dürfen (abgesehen von Kliniken, Kitas, Schulen und Pflegeheimen) nicht einmal den Impfstatus
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