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EU-Aufbaufonds: Karlsruhe erlaubt deutsche Beteiligung

In Karlsruhe ist der Eilantrag eines Kläger-Bündnisses um den Ex-AfDler Lucke gescheitert. Damit kann Deutschland ein EU-Paket auf den Weg bringen, das bei der Bewältigung der Coronakrise helfen soll.

21.04.2021 UPDATE: 21.04.2021 10:03 Uhr 2 Minuten, 41 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe/Brüssel (dpa) - Deutschland steht dem Start des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU nicht mehr im Weg.

Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag eines Kläger-Bündnisses um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke ab. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das von Bundestag und Bundesrat

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