Vertragsgeneratoren im Netz brauchen keine Anwaltszulassung
Geschäftsideen im Internet wirbeln den Markt auf, das gilt auch für die Anwaltsbranche. Ein Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagen die einen. Die anderen warnen vor unseriösen Angeboten.
Karlsruhe (dpa) - Rechtsanwälte könnten im Internet mehr Konkurrenz bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass Seiten wie der Vertragsgenerator Smartlaw auch von Anbietern betrieben werden dürfen, die nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind.
Das automatisierte Erstellen von Rechtsdokumenten über eine Software stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar. Das
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