Plus Bundesgerichtshof

Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen - bis zur Änderung

Mieter müssen die Kosten für einen Kabelanschluss zahlen, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist. Der BGH rüttelt nicht an der geltenden Rechtslage. Das Thema hat sich aber bald erledigt.

18.11.2021 UPDATE: 18.11.2021 12:23 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Bundesgerichtshof
Der Eingangsbereich zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden - und die Kosten abrechnen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Die Auswirkungen des Urteils sind aber von

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