Forderungsausfall muss steuerlich berücksichtigt werden
München (dpa) - Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter: Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen.
München (dpa) - Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter: Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen.
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem Verlust, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss, hat Deutschlands höchstes Finanzgericht entschieden.
Damit beschreitet der
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