Plus Bundesfinanzhof

Forderungsausfall muss steuerlich berücksichtigt werden

München (dpa) - Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter: Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen.

20.12.2017 UPDATE: 20.12.2017 11:58 Uhr 47 Sekunden
Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof in München. Wer verliehenes Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen. Foto: Frank Leonhardt

München (dpa) - Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter: Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen.

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem Verlust, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss, hat Deutschlands höchstes Finanzgericht entschieden.

Damit beschreitet der

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