Urteil: Keine Mitbestimmung bei freigestellten Betriebsräten
Muss der Betriebsrat bei einer Entgelterhöhung für freigestellte Betriebsratsmitglieder angehört werden? Das Bundesarbeitsgericht gab darauf jetzt eine Antwort.
Erfurt (dpa) - Der Betriebsrat hat bei einer Entscheidung über eine höhere Vergütung für freigestellte Betriebsratsmitglieder kein Mitspracherecht. Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds unterliege nicht der Mitbeurteilung der Arbeitnehmervertretung, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Norm sieht eine
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