Plus BGH-Urteil

Gebühr für Umschuldung von Immobilienkrediten unzulässig

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, wechselt gerne die Bank. Wenn dabei ein Treuhandauftrag zur Übertragung von Sicherheiten nötig ist, darf er nicht zur Kasse gebeten werden. Der BGH stärkt die Rechte der Kunden.

10.09.2019 UPDATE: 10.09.2019 17:08 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Dürfen Banken Gebühr für Umschuldung verlangen?
Der BGH entschied, dass Banken keine extra Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten nehmen dürfen. Foto: Bernd Wüstneck

Karlsruhe (dpa) - Bankkunden müssen keine extra Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte von Darlehensnehmern.

Der Aufwand der Bank für einen Treuhandauftrag zur Übertragung der Grundschuld werde bereits mit dem Zins abgegolten, sagte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen XI.

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