Böllern verboten: In ganz Baden-Württemberg gilt ein Abbrennverbot für Pyrotechnik im öffentlichen Raum. In einigen Städten – wie hier in der Altstadt von Rottweil – gilt das Verbot aus Brandschutzgründen auch für Privatgründstücke. Foto: Silas Stein
Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Stuttgart. Die große Party zum Jahreswechsel – sie muss in diesem Jahr ausfallen. Doch was genau gilt an Silvester und Neujahr eigentlich an Regeln? Ein Überblick über die Vorschriften in Baden-Württemberg.
Mit wem darf ich mich an Silvester treffen?Anders als noch an Weihnachten sind für den Jahreswechsel keinerlei Ausnahmen vorgesehen. Das heißt: Im privaten Raum dürfen sich nur Angehörige zweier Haushalte bzw. in gerader Linie Verwandte treffen. Insgesamt allerdings nicht mehr als fünf Personen – wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Also: Mit einem befreundeten Paar kann – wenn beide unter einem Dach wohnen – gefeiert werden.
Darf ich nach der kleinen Party noch nach Hause fahren? Nein. Zumindest nicht zwischen 20 und 5 Uhr, denn in diesem Zeitraum gelten Ausgangsbeschränkungen. Der Besuch bei Freunden ist kein triftiger Grund, der nachts den Aufenthalt im öffentlichen Raum rechtfertigt.
Darf ich bei jemand anderem übernachten? Ja. Da spricht nichts gegen, solange die Obergrenzen – zwei Haushalte, fünf Erwachsene – eingehalten werden.
Darf ich Feuerwerk zünden? Nicht im öffentlichen Raum. Dort ist "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" generell verboten. Und um Mitternacht darf man sich eh nicht mehr im öffentlichen Raum aufhalten. Auf dem eigenen Grundstück sieht das hingegen anders aus. Dort dürfen Raketen und Böller theoretisch gezündet werden – es sei denn, es gibt kommunale Verbote für bestimmte Bereiche, etwa brandgefährdete Altstädte.
Woher bekomme ich Raketen? Legale Möglichkeiten, in diesem Jahr Silvesterfeuerwerk zu kaufen, gibt es nicht – der Bund hat eine entsprechende Verordnung erlassen.
Warum gab es trotzdem Werbung für Feuerwerkskörper? Angeblich waren viele Anzeigen-Beilagen der großen Supermärkte und Discounter bereits gedruckt. Aus Umweltgründen habe man die Auflage nicht vernichten wollen, hieß es dazu. In einigen Fällen reichte die Zeit aber offenbar noch aus, um eine rote Warn-Banderole einzudrucken, die auf das Verkaufsverbot hinweist. Die entsprechenden Erklärungen werden in den Sozialen Netzwerken daher auch angezweifelt.
Darf ich Rest-Raketen aus dem Vorjahr zünden? Theoretisch ja – aber nur auf dem eigenen Grundstück. Und wegen des höheren Verletzungsrisikos bei unsachgemäß gelagerter Pyrotechnik wird davon abgeraten. Zudem ist Ziel des Feuerwerks-Verbots, die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Es wäre also vernünftig, auch im privaten Rahmen auf die Ballerei zu verzichten.
Darf ich denn mit den Nachbarn auf der Straße anstoßen? Nein. Einerseits, weil schon seit dem 16. Dezember und bis zum 10. Januar ein Alkohol-Konsumverbot im öffentlichen Raum gilt. Aber auch mit alkoholfreiem Getränk geht es nicht: weil der Aufenthalt im öffentlichen Raum, also etwa auf dem Gehweg, zwischen 20 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt ist. Anderen eine "Frohes Neues" zu wünschen, ist nett – aber zählt nicht dazu.
Darf ich mich denn wenigstens am 1. Januar mit Nachbarn zu einem Neujahrs-Spaziergang treffen? Nicht in größerer Gruppe. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist tagsüber, also zwischen 5 und 20 Uhr, entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen? Der Regelsatz für den Aufenthalt im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund liegt bei 75 Euro. Bei Ansammlungen kann der Betrag auf bis zu 1000 Euro pro Person ansteigen. Auch Alkoholkonsum kann mit 50 bis 250 Euro geahndet werden. Bei Pyrotechnik reicht der Bußgeldrahmen bis 1000 Euro. Sind zu viele Personen auf der privaten Silvester-Party, drohen pro Teilnehmer bis zu 500 Euro Strafe.
Wird denn kontrolliert? Die Polizei hat verschärfte Kontrollen in der Silvesternacht angekündigt. "Den Unvernünftigen sage ich in aller Deutlichkeit: Auch an Silvester ist um 20 Uhr Schicht im Schacht", kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) an.
Gelten die gleichen Regeln auch in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz? Im Prinzip ja – aber es gibt Abweichungen. So gilt ein Feuerwerk-Verbot zwar nicht per Landesvorgabe, aber viele Kommunen haben entsprechende Regeln erlassen. Außerdem gilt auch in diesen Ländern komplett oder in vielen Kreisen und Kommunen eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Im privaten Raum sind in Hessen und Rheinland-Pfalz mehr Personen erlaubt als in Baden-Württemberg und Bayern. Aber es gilt der dringende Appell, sich trotzdem an die Obergrenze von zwei Haushalten zu halten.