Stefan Räpple (r), Landtagsabgeordneter der AfD, und Wolfgang Gedeon, fraktionsloser Landtagsabgeordneter und AfD-Politiker, gehen nach einer Abstimmung über ihren Ausschluss durch das Foyer vor dem Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg. Foto: dpa
Stuttgart. (dpa-lsw) Nach einem Aufruf zum gewaltsamen Umsturz der Regierung hat die baden-württembergische AfD-Fraktion den umstrittenen Abgeordneten Stefan Räpple mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen und ihm seine Mitgliedschaftsrechte entzogen. Das teilte ein Sprecher der Fraktion am Montag mit.
Räpple hatte demnach am Samstag bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Mainz zu einem gewalttätigen Umsturz der Regierung aufgerufen. "Wer diesen Rechtsstaat in Frage stellt, ja zu seiner gewaltsamen Beseitigung aufruft, hat den Boden dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Fraktionsverfasstheit in Frage gestellt", sagte Fraktionschef Bernd Gögel.
"Wer zu Straftaten aufruft, kann nicht länger Teil unserer Fraktion und Partei sein", sagte AfD-Landeschefin Alice Weidel, die auch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion ist. "Ich halte die Entscheidung der Fraktion daher für absolut richtig."
Räpple hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Provokationen für Schlagzeilen gesorgt. Er ließ sich etwa im Dezember 2018 nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag führen - ein historischer Eklat. Die AfD Baden-Württemberg beschloss im Frühjahr, den umstrittenen Landtagsabgeordneten auszuschließen. Räpple hatte aber angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, gehörte er weiter der Fraktion an.
Mitgliedschaft in Partei und Fraktion müssten laut Fraktionssatzung nicht zusammenhängen, es könnten auch Nicht-AfD-Mitglieder in der Fraktion sein, teilte ein Sprecher am Montag mit. "Und da es ein schwebendes Verfahren war, sah die Fraktion keinen Handlungsbedarf."
Update: Montag, 28. September 2020, 12.34 Uhr
Stuttgart. (dpa-lsw) Die AfD Baden-Württemberg schließt den umstrittenen Landtagsabgeordneten Stefan Räpple aus. Das Landesschiedsgericht habe so in erster Instanz entschieden, bestätigte der Sprecher des Landesvorstands, Markus Frohnmaier, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Stuttgart. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Räpple kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen. Er beschuldigte den Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts, nicht neutral zu sein. "Dass hier kein unabhängiges Urteil herauskommt, ist ja klar."
Räpple sorgte immer wieder mit Provokationen für Schlagzeilen. So wurde er im Dezember 2018 nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag geführt - ein einmaliger historischer Eklat.
Update: Dienstag, 31. März 2020, 10.39 Uhr
Stuttgart. (dpa) Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon sind mit ihren Klagen gegen ihren zeitweisen Ausschluss aus dem baden-württembergischen Landtag gescheitert. Das Landesverfassungsgericht entschied am Montag in Stuttgart, dass sowohl der Sitzungsausschluss als auch die vorangegangenen Ordnungsrufe rechtens gewesen seien. Es gab damit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) recht. Aras sagte zu dem Urteil, sie sehe sich in ihrer Sitzungsleitung bestätigt. Gedeon und Räpple warfen den Richtern vor, ein politisches Urteil gesprochen zu haben.
Aras hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und an den drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal.
Räpple war durch Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Es handelte sich um einen beispiellosen Eklat in der Geschichte des Parlaments. Räpple und Gedeon sahen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt und klagten deshalb vor dem Landesverfassungsgericht.
Die Richter urteilten, der Landtag sei gerade der Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollten. Dabei seien auch Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig. Die Grenzen zur Verletzung der parlamentarischen Ordnung seien aber erreicht, sobald die inhaltliche Auseinandersetzung ganz in den Hintergrund rücke und im Vordergrund eine bloße Provokation und eine Herabwürdigung anderer, insbesondere des politischen Gegners, stünden. Die Sitzungsleitung dürfe durchaus kritisiert werden - in sachlicher Weise und in angemessenem Umfang.
Gedeon war Aras angegangen mit den Worten: "So können Sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland." Die Richter erklärten, dies sei eine unzulässige Kritik an der Sitzungsleitung mit einem diskriminierenden Charakter gewesen.
Die beiden AfD-Politiker kritisierten das Urteil scharf. Für Gedeon handelte es sich um einen "politischen Prozess", in dem das Recht der Meinungsfreiheit missachtet worden sei. Die Justiz sei "Anhängsel der Politik". Räpple sprach von einem "Schauprozess". "Das war ein politisches Urteil und kein juristisches Urteil."
Landtagspräsidentin Aras begrüßte das Urteil: "Ich hoffe, dass die Entscheidung dazu beiträgt, dass künftig die Spielregeln im Hohen Haus geachtet werden." Aus dem Urteil gehe hervor, dass für Kritik, die während einer Landtagssitzung an der Präsidentin geübt werde, besondere Maßstäbe gelten.
Schon im Januar hatte das Gericht die Anträge von Räpple und Gedeon auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss abgelehnt. Die Richter verwiesen am Montag zum Teil auf ihre damalige Begründung und machten klar, dass ein Abgeordneter den Plenarsaal nach einem Ausschluss unverzüglich verlassen muss. Die Frage, ob ein Ausschluss verfassungswidrig sei, könne nur im Nachhinein geklärt werden. "Bis dahin ist dem Ausschluss Folge zu leisten."