Gefahr für die Luftfahrt durch Kinderballone
Gasgefüllte Ballone werden gerne bei öffentlichen Festen, Hochzeiten oder Demonstrationen verwendet. Für einen sicheren Flugbetrieb müssen hierbei luftrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Stuttgart. (RNZ) Das Steigenlassen von Kinderballonen ist in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen verboten. Das Verbot gilt neben den großen Verkehrsflughäfen auch für die sonstigen rund 200 Landeplätze und Segelfluggelände sowie die rund 80 Hubschrauberlandeplätze an Kliniken, die sich zumeist in Stadtnähe befinden und bei denen der Abstand von 1,5 Kilometern
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