Masern gelten als Kinderkrankheit - sie sind aber alles andere als harmlos. Foto: dpa
Von Alexander Albrecht und Theresa Rauffmann
Stuttgart/Heidelberg. Als der Bundestag am Donnerstag die Masern-Impfpflicht beschloss, wies Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausdrücklich auf die Geflüchteten als Risikogruppe hin. Wie ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums auf RNZ-Anfrage sagte, gibt es allerdings im zentralen Registrierungszentrum des Landes im Heidelberger Patrick Henry Village (PHV) bereits heute schon ein freiwilliges Impfangebot für die Neuankömmlinge. Nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen andere Krankheiten. Und: "Das Angebot wird bislang sehr gut angenommen", sagte der Sprecher.
Der Krankheitsschutz wird im Impfausweis und digital im Auslandszentralregister dokumentiert. Beides dient einerseits zur Information für weitere Arztbesuche und Behandlungen, andererseits auch zur Kontrolle. Denn künftig werden Personen, die innerhalb einer bestimmten Frist keinen entsprechenden Nachweis vorlegen könnten, von der Leitung der Unterkunft an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet, so der Sprecher. Im Fall von PHV ist es jenes des Rhein-Neckar-Kreises. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise war ab Frühjahr 2016 in der Ambulanz des Uniklinikums Heidelberg im Ankunftszentrum ein "Gesundheitsheft" zur Dokumentation medizinischer Behandlungen erprobt worden. Spahns Gesetzentwurf sieht bei Verstößen gegen die Impfpflicht Bußgelder vor.
Informationen darüber, ob es in den Unterkünften für Geflüchtete zu Infektionen aufgrund fehlender Impfungen gekommen ist, liegen dem Innenministerium nach Angaben des Sprechers nicht vor.
Generell sind die Masernfälle in Baden-Württemberg bis Mitte November im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Seit Jahresbeginn seien 86 Fälle registriert worden, teilte das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg am Donnerstag mit. Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum (vom 1. Januar bis zum 13. November) 98. Die meisten Masernfälle (10) gab es in diesem Jahr bisher im Ortenaukreis.
Im Kreis Stuttgart und Kreis Konstanz sind je acht Masernfälle registriert worden. Mehr als fünf Masernerkrankungen wurden außerdem im Kreis Karlsruhe, im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Zollernalbkreis und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gemeldet. Im Gesamtjahr 2018 hatte es 101 Masernfälle gegeben, 2016 waren es 28 und im Jahr 2017 insgesamt 62. 2015 wurden 133 Masernerkrankungen gemeldet. Wobei sich die Fälle zum Jahresende summiert hatten: Bis Mitte November waren beim Gesundheitsamt nur 26 Masernfälle registriert worden. Das Gesetz zur Impfpflicht soll am 1. März 2020 in Kraft treten.