Hintergrund - Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser mit je 16 Mitgliedern vertreten sind. Wenn bei Gesetzgebungsprozessen Konflikte zwischen dem Parlament und der Länderkammer auftreten, sollen hier Kompromisse gefunden werden. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss zu jedem Gesetzesbeschluss des Bundestages
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