Appell zum Verzicht auf "unnötige Fahrten" ins Elsass
Die Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder erinnert an die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor.
Karlsruhe. (RNZ/rl) "Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor. Dies gilt auch für Fahrten in das benachbarte Elsass", so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Sie rufe deshalb die Bevölkerung in den Grenzregionen auf, während des seit dem 16. Dezember geltenden Lockdowns auf unnötige Fahrten ins Elsass zu
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