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Corona-Beschränkungen

Was in den kommenden Wochen erlaubt und was verboten ist

Die neuen Corona-Beschränkungen im Überblick - Drei Sonderregeln gelten im Südwesten

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06.01.2021, 17:18 Uhr

Restaurants und die meisten Geschäfte bleiben zu bis Ende Januar; erlaubt wird das Abholen vorbestellter Ware. Auch Ausflüge sind möglich, Treffen sind jedoch nur noch mit einer externen Person möglich. Fotos: dpa

Von Gernot Heller, RNZ Berlin

Berlin. Das neue Jahr beginnt wie das alte endete: Mit einschneidenden und zum Teil noch schärferen Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens in Deutschland. Denn auch nach dem Beginn bundesweiter Impfungen gibt es keinerlei verlässlichen Anzeichen einer Entspannung in der Pandemie. Bund und Länder einigten sich daher erwartungsgemäß beim ersten Corona-Gipfel 2021 darauf, die seit Mitte Januar geltenden Restriktionen mindestens bis Ende Januar fortzuführen und teils noch zu nachzulegen. "Die Maßnahmen, die wir beschlossen haben, sind einschneidend", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Treffen.

Private Zusammenkünfte mit Freunden und Verwandten sollen nicht mehr mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen möglich sein, wie bisher, sondern jeweils nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt. In Hotspots kann die die Bewegungsfreiheit der Menschen drastisch eingeschränkt werden. "Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern", heißt es in dem Beschluss der Runde. Und von den Impfungen sei erst dann eine Entlastung zu erwarten, wenn auch ein größerer Teil der jungen Menschen geimpft seien.

Keine bundesweit einheitliche Linie fanden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer bei der Frage, wie mit den Schulen und Kitas umgegangen werden soll. Es wird für die Schüler bis Ende Januar keine Rückkehr zum Regelbetrieb mit Präsenzunterricht geben. Am 25. Januar wollen Bund und Ländern beraten, wie es im Februar weitergehen soll. Fakten zu den Gipfel-Beschlüssen und der Begründung:

> Kontaktbeschränkungen: Die Menschen sollen ihre Kontakte noch mehr als bisher schon beschränken. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit einer Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Bislang galt die Maximalzahl für solche Treffen von fünf Menschen aus zwei Hausständen. Generell appellierte Merkel an die Menschen, Kontakte auf das "absolut notwendige Minimum" zu beschränken.

> Schulen und Kitas: Für heftige Diskussionen in der Runde mit Merkel sorgte der Umgang mit Schulen und Kitas, die während der Weihnachtstage und um Neujahr geschlossen waren. Die Praxis in den Ländern unterscheidet sich zum Teil. Die bestehenden Beschränkungen, wie Schul-Schließungen, ausgesetzte Präsenzpflicht und Distanzunterricht sollen erst einmal bis Ende Januar fortgeführt werden. Die Folgen, dass Kinder wegen Pandemie bedingter Maßnahmen wieder von den Eltern zu Hause betreut werden müssen, sollen über eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes um zusätzlich zehn Tage pro Elternteil abgefedert werden. Sollte die Infektionslage Lockerungen ermöglichen, sollen zuerst Grundschüler und Grundschülerinnen profitieren.

> Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte und Märkte bleiben geschlossen. Ausnahmen sind der Lebensmittelbereich und andere Geschäfte, die für das tägliche Leben notwendig sind – wie Tankstellen, Banken, Apotheken, Drogerien und Reformhäuser. Geschlossen bleiben auch Friseurläden, Massage-Praxen und ähnliches, sofern dort nicht medizinisch gebotene Behandlungen laufen (s.a. Sonderregelungen im Südwesten)..

> Homeoffice: Arbeitgeber bleiben aufgefordert, ihren Beschäftigten wenn möglich die Option Homeoffice anzubieten.

> Restaurants und Bars: Geschlossen bleiben auch Restaurants und Bars. Das Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause soll weiter möglich sein, wobei ein Verzehr vor Ort ebenso untersagt bleibt wie der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit.

> Wirtschaftshilfen: Zur finanziellen Abfederung der von Schließungen betroffenen Firmen und Selbstständigen bietet die Bundesregierung die Überbrückungshilfen III an. Darüber können monatliche Kosten-Zuschüsse bis zu 500.000 gewährt werden.

> Alten- und Pflegeheime: Besondere Schutzmaßnahmen soll es für Alten- und Pflegeheime geben. Mindestens bis die Impfungen mit zwei Impfdosen in diesen Einrichtungen abgeschlossen ist, liegt der Schwerpunkt auf Schnelltests. Bei der verpflichtenden Mehrfach-Testung von Bewohnern und Personal pro Woche sollen Freiwillige helfen, die Hilfsorganisationen schulen wollen. Besuche sind in Regionen mit erhöhter Inzidenz nur bei Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich.

> Hotspots: In Orten und Regionen mit deutlich überdurchschnittlichen Infektionsgeschehen sind noch schärfere Beschränkungen avisiert. So sollen in Landkreisen, wo die Sieben-Tages-Inzidenz bei über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, der Bewegungsradius der Menschen gegebenenfalls auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt werden. Ohne triftigen Grund soll davon nicht abgewichen werden. Strittig war, ob das nur geprüft oder gleich angeordnet werden soll.

> Impfen: Mit Blick auf den Streit um die Impfstrategie der Bundesregierung und den Mangel an Impfstoffen ist in einem Papier von vier Millionen Impfdosen die Rede, die bis zum 1. Februar ausgeliefert sein sollen. Der Bund sagt den Ländern nun zu, ihnen auf der Basis von Meldungen der Hersteller "verlässliche Lieferzeiten" zu übermitteln. Damit soll die Organisation der Impftermine vor Ort besser klappen.

> Einreisen: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll es künftig eine Zwei-Test-Pflicht geben. Ein erster Test muss bei der Einreise vorgenommen werden. Ungeachtet dessen folgt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die aber durch einen zweiten, negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden kann.

Sonderregelungen im Südwesten

> Einzelhandel: Abweichend von den bundesweit geltenden Regeln können Kunden in Baden-Württemberg ab Montag Waren auch telefonisch oder im Internet bestellen und zu fest vereinbarten Zeiten im jeweiligen Geschäft abholen.

> Grundschulen und Kitas: Nach den Plänen der Landesregierung sollen Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar wieder geöffnet werden, wenn die Infektionszahlen das zulassen. Für Schüler der weiterführenden Schulen gebe es entsprechend der Vereinbarung bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Für die Abschlussklassen sind Sonderregelungen möglich.

> Bewegungsfreiheit: Baden-Württemberg will erst später entscheiden, ob es in Landkreisen mit hohen Infektionszahlen den Bewegungsradius der Menschen einschränkt. "Aktuell planen wir das nicht", so Kretschmann. "Wir müssen erstmal zu belastbaren Werten kommen nächste Woche, um dann zu entscheiden." Kretschmann bat um Geduld.

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