Pflicht zur Vorlage eines Corona-Schnelltests ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Mannheim entschied über einen entsprechenden Antrag gegen die Coronaverordnung.
Mannheim. (dpa/lsw) Der Zwang zur Vorlage eines Schnelltests für ungeimpfte Menschen bei bestimmten Anlässen verstößt nicht gegen das Gesetz. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies einen entsprechenden Eilantrag gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Verordnung sehe umfassende Testpflichten für nicht durch
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