Eheleute bekommen Notvertretungsrecht bei schweren Krankheiten
Der Bundesrat beschloss eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
Stuttgart. (dpa) Verunglückt der Ehepartner und wird bewusstlos, haben Eheleute künftig per Gesetz ein Notvertretungsrecht. Dieses gilt auch bei schwerer Erkrankung, wie der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) am Freitag in Stuttgart mitteilte. Der Bundesrat beschloss eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und machte damit den Weg für das Notvertretungsrecht
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