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Baden-Württemberg

Ausgangssperren in Mannheim und den Kreisen – Heidelberg ausgenommen (Update)

Die Gesundheitsämter vor Ort sollen das Infektionsgeschehen bewerten. Nächtliche Ausgangssperren soll es in einem Land- oder Stadtkreis ab einer 50er-Inzidenz geben.

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11.02.2021, 20:45 Uhr

Foto: Dorn

Heidelberg/Mosbach. (cab/tra) In Heidelberg dürfen die Bürger ihre Wohnungen wieder jederzeit verlassen. Im Neckar-Odenwald-Kreis, im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim gilt seit Mitternacht hingegen eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Die Kommunen reagierten damit auf einen Erlass des Sozialministeriums zu den Ausgangsbeschränkungen, der ihnen am Mittwoch zugegangen war. Das Vorgehen ist vor allem deshalb unterschiedlich, weil die Sieben-Tage-Inzidenz in Heidelberg deutlich unter dem Schwellenwert 50 liegt, in den Kreisen jedoch darüber.

Das Land musste handeln, weil der Verwaltungsgerichtshof am Montag die landesweite Ausgangsbeschränkung angesichts sinkender Infektionszahlen als unverhältnismäßig gekippt hatte. Also war diese am Donnerstagmorgen ausgelaufen.

So trug der Erlass jetzt den Gesundheitsämtern der Stadt- und Landkreise auf, eine neue Ausgangssperre per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn die Inzidenz bei über 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen liegt, das Infektionsgeschehen "diffus", sprich nicht auf einzelne Ausbruchsherde wie etwa ein Altenheim zurückführbar ist oder die Eindämmung der Pandemie ohne Ausgangsbeschränkung erheblich gefährdet wäre. Diese muss also gut begründet werden und sei, so das Sozialministerium, die "Ultima Ratio". Alle anderen Verschärfungen von Infektionsschutzmaßnahmen müssten zuvor ausgeschöpft sein.

Den zeitlichen Rahmen für die kommunale Ausgangssperre setzte der Stuttgarter Erlass von 21 bis 5 Uhr (landesweit bislang 20 bis 5 Uhr). Und er gibt vor, dass die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden muss, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner unterschreitet. Überhaupt sei die Ausgangssperre zeitlich "angemessen zu befristen". Und schließlich müssten Stadt- und sie umgebende Landkreise getrennt betrachtet werden, was die Inzidenz angeht. Das entbindet die Behörden und Rathäuser von einem regional einheitlichen Vorgehen.

So fiel die Mitteilung der Stadt Heidelberg relativ knapp aus. Am Donnerstag habe die Inzidenz bei 28,5 gelegen. "Damit gelten in Heidelberg ab dem 11. Februar keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Wohnungen in Heidelberg ohne triftigen Grund und zu jeder Zeit verlassen." Die Heidelberger würden damit ein großes Stück ihrer persönlichen Freiheit zurückbekommen, so Oberbürgermeister Eckart Würzner laut der Mitteilung. Darin warnte er aber auch: "Leichtsinn und Nachlässigkeit können sehr schnell dazu führen, dass die Fallzahlen wieder steigen und Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Es ist daher sehr wichtig, dass sich weiterhin alle in unserer Stadt an die Kontaktbeschränkungen und die gängigen Hygieneregeln halten." Es sei ein harter Eingriff in das Leben eines jeden Einzelnen, so Würzner, wenn man seine Wohnung nur aus bestimmten Gründen und zu bestimmten Zeiten verlassen dürfe. Mit diesem "harten Eingriff" werden die Menschen in Mannheim, im Neckar-Odenwald- und im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin leben müssen. Hier sind neue Allgemeinverfügungen um Mitternacht in Kraft treten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstagmorgen bei 68,2, und das Infektionsgeschehen sei eben "diffus", sagte ein Sprecher des Landratsamtes. Ansteckungen gebe es vor allem "im Kreise der sozialen Kontakte": "Nur bei circa zehn Prozent der Fälle der letzten drei Tage konnte ein Bezug mit Einrichtungen hergestellt werden", sagte der Sprecher auf RNZ-Anfrage.

So ist es auch im Neckar-Odenwald-Kreis. Hier gebe es ebenfalls keine zusammenhängenden größeren Infektionscluster, sondern Infektionen über den ganzen Landkreis verteilt, so ein Sprecher. Die Zahl der Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen habe hingegen abgenommen. Nur noch zehn Prozent der Fälle lasse sich auf solche Einrichtungen zurückführen. Vor Kurzem sei es noch ein Drittel gewesen. Zudem bewege sich die Sieben-Tage-Inzidenz (64,7 im Donnerstag) weiterhin über dem Landesdurchschnitt.

Also hat auch das Mosbacher Landratamt am Donnerstag die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr erlassen, die in der Nacht zu Freitag griff. Landrat Achim Brötel bat die Bürger zudem, die Fasnacht in der Familie oder "online" zu feiern.

Schließlich setzt auch Mannheim die Vorgaben des Sozialministeriums auf einer Linie mit den beiden Landkreisen um. In der Quadratestadt lag die Inzidenz am Donnerstag bei 72,1. Oberbürgermeister Peter Kurz, Brötel und sein Kollege aus dem Rhein-Neckar-Kreis, Stefan Dallinger, betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme, wie wichtig ihr einheitliches Vorgehen in der Region sei. Sie bedauerten, dass die Gemeinsamkeit aufgrund unterschiedlicher Landesregelungen an den Landesgrenzen ende. Das mindere die Akzeptanz und das Verständnis. Heidelberg erwähnten sie dabei nicht.

Update: Donnerstag, 11. Februar 2021, 20.50 Uhr


Stuttgart. (dpa-lsw/mün) In Heidelberg wird es keine Ausgangssperre mehr geben. Aus dem Rathaus heißt es gegenüber der RNZ, dass man aktuell angesichts des Infektionsgeschehens keine Veranlassung sieht, für Heidelberg eine Ausgangssperre auf den Weg zu bringen. Hier liegt die Sieben-Tage-Inzidenz schon mehrere Tage weit unter 50; derzeit bei 28,5.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg verfügte am Donnerstag per Erlass, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen - wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist. Sofern bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

In Mannheim, dem Neckar-Odenwald-Kreis und im Rhein-Neckar-Kreis werden ab Freitag, 0 Uhr, deshalb nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten. Damit wird der Erlass des Landes nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst ohne Unterbrechung weitergehen - zumindest in Regionen mit hohen Corona-Zahlen. Bevor sie in Kraft treten können, müssen die betroffenen Kommunen jedoch eine Allgemeinverfügung erlassen. Wie schnell das jeweils geht, ist noch offen.

Das Gesundheitsministerium hatte Städte und Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zu erlassen. Ein entsprechender Erlass ging am späten Mittwochabend an die Kommunen.

Eigentlich sollten die neuen Regeln von Donnerstag an gelten - denn mit diesem Tag lief die landesweite Regelung nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus. Die Landesregierung wollte über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen aufkommen lassen. Dies wird voraussichtlich aber nicht überall möglich sein. Wegen der Gefahr durch die neuen Coronavirus-Varianten schloss Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag Grenzschließungen zu anderen Bundesländern nicht aus. 

Mehrere Kommunen, die bei der Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegen, teilten mit, dass sie den Erlass derzeit noch prüfen. Die Stadt Heilbronn lag zuletzt bei einer Inzidenz von knapp über 90. Eine Sprecherin sagte, die Stadt wolle noch am Donnerstag eine Ausgangsbeschränkung verkünden. Mehrere Sprecher anderer Kommunen sagten, eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen könne frühestens am Donnerstag verkündet werden und um Mitternacht in der Nacht zum Freitag in Kraft treten.

Ein Sprecher des Alb-Donau-Kreises sagte, man werde die Kriterien des Erlasses sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gründlich prüfen, bevor eine Entscheidung über erneute Grundrechtseingriffe beschlossen werde. Zuletzt lagen 26 der 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten über dem Wert von 50.

Bevor die Ausgangsbeschränkungen erlassen werden können, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen neben der 50er-Inzidenz erfüllt sein:

1. Das Gesundheitsamt muss "eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" erkennen.

2. Zudem muss ein "diffuses Infektionsgeschehen" feststellbar sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht einem bestimmten Ort zugeordnet werden kann - beispielsweise einem Pflegeheim.

Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

Damit sich jeder informieren kann, wo derzeit Ausgangsbeschränkungen gelten, möchte das Gesundheitsministerium eine Liste der betroffenen Kommunen auf seiner Webseite veröffentlichen, wie ein Sprecher sagte. Bis wann die Liste verfügbar sein wird, war zunächst unklar.

Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen hatte der Verwaltungsgerichtshof am Montag gekippt - sie galt eine Stunde länger - nämlich zwischen 20 und 5 Uhr. Die Richter hatten die Regelung angesichts der sinkenden Infektionszahlen als nicht mehr verhältnismäßig bezeichnet.

Update: Donnerstag, 11. Februar 2021, 17.46 Uhr


Inzidenz entscheidet über Ausgangssperren

Von Sören S. Sgries

Stuttgart/Heidelberg. Am Montag verkündete der Verwaltungsgerichtshof (VGH) sein Urteil, wonach die bisher landesweit geltende nächtliche Ausgangssperre ab diesem Donnerstag außer Kraft gesetzt wird. Am Dienstag stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart konkreter vor, wie die Landesregierung mit dieser Entscheidung umgehen wird.

> Akzeptiert die Landesregierung das Urteil? Ja, das muss sie. Der Beschluss ist "unanfechtbar" (Az. 1 S 321/21). Aber Kretschmann machte am Dienstag auch deutlich, dass die Landesregierung eh geplant habe, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. "Effektiv wäre der Unterschied zwei Tage gewesen", so Kretschmann. Nach Gesprächen mit seinem Amtschef am Sonntag, um entsprechende Lockerungen vorzubereiten, habe er diese aber nicht einfach so verkünden können. "Ich bin der Ministerpräsident von Baden-Württemberg und nicht der König von Württemberg", so Kretschmann.

> Gibt es ab Donnerstag dann überhaupt keine Ausgangssperren mehr? Nein, davon ist nicht auszugehen. Die Landesregierung darf zwar nicht mehr landesweit einheitliche Vorgaben machen. Aber es soll ein Konzept geben, das auf Kreisebene ansetzt. Ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche soll weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Allerdings im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr – und damit eine Stunde kürzer als zuvor.

> Heißt das, in jedem Stadt- und Landkreis mit einer Inzidenz über 50 gilt die nächtliche Ausgangssperre? Die Details sind noch nicht klar. Kretschmann betonte, die Regelung werde auch eine gewisse Schwankung um den Schwellenwert 50 berücksichtigen, damit man bei kleineren Veränderungen nicht immer den Kurs ändern müsse. Im Entwurf des Gesundheitsministeriums heißt es dazu, die Ausgangsbeschränkung trete in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an drei Tagen in Folge überschritten und das zuständige Gesundheitsamt zugleich ein "diffuses Infektionsgeschehen" feststelle.

> Wie viele Kreise trifft das derzeit? Laut Zahlen vom Montagabend bewegten sich in Baden-Württemberg 18 Kreise unterhalb der 50er-Schwelle. 22 Kreise lagen über 50, aber unter 100. Und vier waren über der 100er-Inzidenz.

> Muss Heidelberg auf den Rhein-Neckar-Kreis Rücksicht nehmen? Diese Frage stellt sich, wenn man auf die aktuellen Inzidenzen schaut. In Heidelberg liegt der Wert bei 35,9. Im Rhein-Neckar-Kreis, der die Stadt rundum umschließt, aber bei 64,4 – und damit noch deutlich über der 50er-Schwelle. Aus dem Heidelberger Rathaus heißt es auf Anfrage: "Das Krisenmanagement der Stadt Heidelberg war immer regional ausgerichtet und insbesondere mit dem Rhein-Neckar-Kreis bestanden stets enge Absprachen, da es auch ein gemeinsames Gesundheitsamt gibt." Diesen Weg wolle man auch weiter gehen, so ein Stadtsprecher. Vorerst gelte es aber, die weiteren Vorgaben abzuwarten.

> Was ist mit den Ausgangsbeschränkungen tagsüber? Die werden komplett aufgehoben. Seit Dezember durfte man zwischen 5 und 20 Uhr die Wohnung nur "aus triftigem Grund" verlassen – wobei die Gründe sehr weit gefasst waren. Diese Regel soll jetzt laut Kretschmann komplett gestrichen werden.

> Sind weitere Lockerungen geplant? Seitens der Landesregierung vorerst nicht. Auch die geltenden Kontaktbeschränkungen – ein Haushalt plus eine Person – sollen beibehalten werden. Kretschmann verwies auf das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch, machte aber deutlich, dass er zunächst keine schnellen Lockerungen erwarte. Priorität hätten ansonsten aber weiterhin Kitas und Grundschulen.

Update: Dienstag, 9. Februar 2021, 19.32 Uhr


Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Kreise ab Donnerstag

Beschränkungen ab 21 Uhr sollen für Kreise mit Inzidenzwert über 50 liegen - landesweite Regelungen wurde am Montag gerichtlich gekippt

Stuttgart. (dpa) Baden-Württemberg will von Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche verhängen. Die Sperre soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts beträfe sie immer noch mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise.

Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof die landesweite Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr gekippt. Zu der Umstellung auf eine regionale Lösung sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart: "Wir hatten das ohnehin vor." Der Grünen-Politiker sieht trotz sinkender Infektionszahlen keinen Grund zur Entwarnung.

Die neuen Mutationen des Virus verbreiteten sich schon stark, sagte Kretschmann. "Das bringt eine erhebliche Unsicherheit in die Planung rein." Vor der Konferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Ministerpräsidenten sei man sich einig, dass Kitas und Grundschulen wieder geöffnet werden sollen. "Wir gehen jetzt erstmal stufenweise vor. Priorität haben Kindertagesstätten und Grundschulen. Darin besteht Konsens zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten."

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) betonte: "Die Situation von Familien und von Kindern, insbesondere von kleinen Kindern, ist beängstigend." Sie warb erneut für Massentests, um das Virus besser im Griff zu behalten und Lockerungen ins Auge fassen zu können. Kretschmann sagte, Öffnungen in anderen Bereichen wie bei Frisören, Geschäften und Gastronomie müssten schrittweise und entlang der Infektionszahlen erfolgen. Die Kontaktbeschränkungen - Kern des Lockdowns - sollen über den 14. Februar hinaus weiter gelten. Demnach darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen.

Kretschmann erklärte, nach dem Gerichtsbeschluss entfielen auch die Ausgangsbeschränkungen am Tag zwischen 5 und 20 Uhr. In dieser Zeit sollte man nur aus triftigem Grund die Wohnung verlassen - etwa um zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gehen. Der Regierungschef verteidigte erneut die bundesweit schärfsten Regelungen am Abend und in der Nacht. Sie seien einer der Gründe, warum Baden-Württemberg bei den Fallzahlen am besten dastehe. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz lag landesweit bei 59,2.

Der Grünen-Politiker betonte, die Regelung werde auch eine gewisse Schwankung um den Schwellenwert 50 berücksichtigen, damit man bei kleineren Veränderungen nicht immer den Kurs ändern müsse. Im Entwurf des Gesundheitsministerium heißt es dazu, die Ausgangsbeschränkung trete in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an drei Tagen in Folge überschritten und das zuständige Gesundheitsamt zugleich ein "diffuses Infektionsgeschehen" feststelle - also wenn man einen Anstieg nicht genau zuordnen kann, etwa in einem Pflegeheim.

Hintergrund für das Tempo ist auch, dass man über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte. "Ich gehe davon aus, dass keine Fastnacht stattfindet in dem gewohnten Rahmen", sagte Kretschmann. Er habe die begründete Hoffnung, dass sich Leute an die Regelungen halten werden.

Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Montag liegen 18 der 44 Stadt- und Landkreise bei der Sieben-Tage-Inzidenz unter 50. Erstmals seit dem 10. Oktober unterschritt auch die Landeshauptstadt Stuttgart wieder diese Schwelle. Auch andere Städte wie Tübingen (30,6) Heidelberg (35,9), Freiburg (46,7) oder Karlsruhe (49,0) sind darunter. Mannheim (63,4) und Ulm (62,3) und Pforzheim (76,2) liegen noch darüber. Vier Stadt- und Landkreise im Südwesten befinden sich noch über 100: der Hohenlohekreis (130,5), Heilbronn (115,3), der Landkreis Calw (105,5) und der Kreis Waldshut (103,5).

Der Verwaltungsgerichtshof hatte verfügt, dass die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt, weil die Maßnahme angesichts der regional sinkenden Zahlen nicht mehr verhältnismäßig sei. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke kritisierte auch die neue regionale Regelung: "Es darf jetzt keine neue Gängelung der Bevölkerung geben."

Update: Dienstag, 9. Februar 2021, 14.30 Uhr


Wie die Ausgangssperren auf Kreisebene laufen sollen

Das Verwaltungsgericht hat die Ausgangsbeschränkungen gekippt. Ab Donnerstag dürfen die Menschen im Land wieder länger draußen bleiben.

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zum letzten Mal. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes am Montag beschlossen. Regionale Ausgangsbeschränkungen bleiben aber möglich. Die Mannheimer Richter gaben damit dem Eilantrag einer Tübingerin statt. Die Entscheidung ist unanfechtbar (Az. 1 S 321/21). Die meisten Bundesländer haben bislang keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. In Baden-Württemberg gelten mit einer Sperre zwischen 20 und 5 Uhr die strengsten.

Die Landesregierung habe zuletzt den Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes nicht mehr entsprochen, hieß es einer Pressemitteilung des VGH. Demnach seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, "soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre".

Überdies habe die Regierung eingehend zu prüfen, ob die Beschränkung landesweit gelten müsse oder differenziertere Regeln in Betracht kämen. Das Infektionsschutzgesetz sehe grundsätzlich ein gestuftes, am regionalen Geschehen orientiertes Vorgehen vor.

Die Regierung hatte die Ausgangsbeschränkungen zum 12. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und unter anderem mit hohen Inzidenzwerten begründet. Im Vorfeld hatte die 7-Tage-Inzidenz in allen 44 Landkreisen deutlich über 50 gelegen, in 15 Kreisen sogar über 200.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass bei einer "landesweiten Überschreitung" eines Schwellenwertes von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) "landesweit abgestimmte umfassende" Schutzmaßnahmen anzustreben seien. Der VGH urteilte aber, dass das Land auch dabei begründungspflichtig bleibe.

Anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als ähnliche Eilanträge gescheitert waren, sei das Pandemiegeschehen inzwischen "regional erheblich differenzierter". Es gebe inzwischen 13 Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50. Das Land müsse zwar weiterhin "landesweit abgestimmte" Schutzmaßnahmen anstreben. Es habe aber nicht dargelegt, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen hätte und dass gerade landesweit einheitliche Regelungen erforderlich seien. Kommunale Ausgangsbeschränkungen blieben in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzzahlen durchaus möglich. Die geltenden Kontaktvorgaben sind vom VGH-Beschluss nicht berührt.

Im Januar hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu den nächtlichen Ausgangssperren erklärt: "Die werden mal sicher nicht gelockert. Vorher lockern wir andere Dinge." Seither hat es keine Lockerungen gegeben. Nach dem VGH-Beschluss gab sich das Staatsministerium dennoch gelassen. "Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen", hieß es in einer Pressemitteilung. Geplant gewesen sei, die landesweite Beschränkung mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung zum 15. Februar aufzuheben.

"Seit etwa einer Woche verzeichnen wir bei uns die niedrigste Inzidenz aller Länder – ein erfreuliches Resultat", bilanzierte das Staatsministerium zum bisherigen Kurs. Das Gericht habe nun die Aufhebung zum 11. Februar verfügt. Man werde jetzt die Begründung eingehend prüfen, um dann zu bestimmen, "unter welchen Bedingungen wir die besagte regionale Regelung vornehmen können".

Die Opposition fühlte sich vom VGH bestätigt. "Wir haben das als Fraktion bereits erfolglos im Landtag beantragt, nun hat ein Gericht entschieden", sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke. Rülke ist Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl am 14. März. "Man kann nicht als Landesregierung mit der Begründung eines Inzidenzwerts von 200 Ausgangssperren beschließen und diese bei einem Wert von 60 immer noch aufrechterhalten."

Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Boris Weirauch, warf Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) handwerkliche Fehler vor. "Vor zwei Wochen habe ich Minister Lucha im Ständigen Ausschuss genau vor diesem Fall gewarnt." Grundrechtseinschränkungen müssten gerichtsfest begründet sein, sonst seien sie Wasser auf die Mühlen von Populisten.

Update: Dienstag, 9. Februar 2021, 6 Uhr


Land strebt nur noch Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Kreise an

Mannheim/Stuttgart. (dpa) Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gekippt hat, will das Land nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart. "Jetzt haben wir juristische Klarheit." 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100.

"Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen", sagte Hoogvliet. Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne. Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar.

Der Südwesten hat momentan noch die schärfsten Ausgangsbeschränkungen - von 20 bis 5 Uhr am nächsten Morgen. Noch vergangene Woche hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Maßnahme als sehr effektiv gelobt. In Bayern dürfen die Menschen um 21 Uhr nicht mehr vor die Tür.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun aber verfügt, dass die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt.

Update: Montag, 8. Februar 2021, 13.43 Uhr


Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Coronaverordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt werden. Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.


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