Nachgerüstete Diesel gehen in den Dauer-Test
ADAC will Testreihe ausweiten - Erste Ergebnisse: Hardware-Update wirkt - Umwelthilfe klagt für umfassende Fahrverbote

"Hamburg: Fahrverbote. Stuttgart: Feinstaubtote": Demonstranten vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Marijan Murat
Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart, und Bettina Grachtrup
Stuttgart. Im Februar 2018 hatte der ADAC Württemberg in einer von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) geförderten Testreihe nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen bei gebrauchten Dieselfahrzeugen den Stickstoffdioxid-Ausstoß deutlich senken. Die Wirkung für den Gesundheitsschutz ist demnach wesentlich effektiver als bei den von Teilen der Hersteller angebotenen Software-Updates. Die Automobilindustrie aber hat die Vorlage aus Stuttgart bisher nicht aufgenommen. Sie verweist unter anderem darauf, dass es keine Langzeiterkenntnisse über die Auswirkungen des Eingriffs gebe.
An diesem Freitag wollen der ADAC und das baden-württembergische Verkehrsministerium daher nach Informationen dieser Zeitung eine Ausweitung der Testreihe ankündigen. In einem Langstreckentest soll geprüft werden, ob sich technische Nachrüstsysteme im Alltag und im Dauerbetrieb bewähren. Kern der bis Januar 2019 konzipierten Untersuchung soll ein Langstreckentest sein, bei dem vier verschiedene, bereits im ersten Förderprojekt eingesetzte Euro-5-Dieselfahrzeuge mindestens 50.000 Kilometer zurücklegen. Dabei soll etwa die Funktionsfähigkeit der Systeme unter verschiedenen klimatischen Bedingungen wie Hitze und Frost getestet werden. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um zwei gängige Diesel-Pkw und zwei Diesel-Transporter. Am Versuch beteiligt sind die vier führenden deutschen Nachrüstunternehmen Baumont Twintec, HJS, Oberland Mangold und Dr. Pley.
Die grün-schwarze Koalition hat sich erst in dieser Woche darauf verständigt, Anfang 2019 in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter zu verhängen. Ob die Verbote ab Herbst 2019 möglicherweise auch auf Euro-5-Diesel ausgeweitet werden müssen, hängt von der Entwicklung der Stickstoffdioxidwerte an den Messstellen ab. Nachgerüstete Diesel könnten nicht nur zu einer Verbesserung der Luft beitragen, sondern gegebenenfalls auch von möglichen Fahrbeschränkungen ausgenommen werden.
Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) handelt die Landesregierung allerdings zu langsam. Sie will das Land unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung umfassender Diesel-Fahrverbote in Stuttgart zwingen. Dazu hat sie beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag gestellt, der am Donnerstag in einem nicht-öffentlichen Termin erörtert wurde.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Stickoxid-Grenzwerte müssten eingehalten werden. Der DUH gehe es um die schnelle und vollständige Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind.
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums kritisierte, die DUH mache Druck, obwohl noch nicht einmal ein Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan vorliege. Das Land könne zu bestimmten Dingen einfach noch nichts sagen - etwa dazu, ob Anwohner von den Fahrverboten ausgenommen werden sollen und wenn ja, wie lange.
DUH-Geschäftsführer Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern. Die DUH hält auch Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 für zwingend.



