Journalisten an sich sind derzeit nicht impfberechtigt
Auf RNZ-Anfrage dementierte das zuständige Sozialministerium gegenteilige Informationen.

Stuttgart. (RNZ) Verwirrung herrschte am Dienstag über die Frage, ob "Angehörige der Kritischen Infrastrukur", wie sie §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes zur Gruppe "mit erhöhter Priorität" gezählt werden, inzwischen impfberechtigt seien.
Auf RNZ-Anfrage dementierte das zuständige Sozialministerium dies: "In Baden-Württemberg sind aus der dritten Priorität (der nach §4 der
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