Kampf gegen Leerstand: Das Zweckentfremdungsverbot kommt

In Stuttgart, Freiburg und Konstanz müssen Eigentümer Wohnraum zur Verfügung stellen

30.12.2015 UPDATE: 31.12.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden

In Stuttgart stehen derzeit über 3000 Wohnungen bewusst leer, während viele verzweifelt danach suchen - ein Gesetz soll das nun ändern. Foto:dpa

Von Oliver Schmale

Stuttgart. In Städten mit großer Wohnungsnot sind lange leerstehende Wohnungen ein großes Ärgernis. Eine Möglichkeit für Kommunen, dem entgegenzuwirken, ist das sogenannte Zweckentfremdungsgebot, das Eigentümer verpflichtet, ihre Wohnungen zu vermieten. In Stuttgart tritt nun zum 1. Januar eine entsprechende Satzung in Kraft. Freiburg und Konstanz haben mit diesem Verfahren bereits gute Erfahrungen gemacht. Und in Heidelberg hatte erst diesen Oktober die SPD einen entsprechenden Antrag eingebracht, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Wie also funktioniert dieses Zweckentfremdungsverbot genau - und welche Vor- und Nachteile hat es?

Grundgedanke der Regelung ist es, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Leerstand und Wohnungsmangel zu bekämpfen. Dazu können sie entsprechende Satzungen erlassen: Eigentümer können dann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden, wenn sie Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen lassen oder Ferienwohnungen daraus machen. Bis 2006 galten entsprechende Regelungen in mehreren Städten im Südwesten - nämlich in Freiburg, Konstanz, Mannheim und Tübingen sowie in Heidelberg. Durch die Föderalismusreform ging die Zuständigkeit auf die Länder über. Die grün-rote Landesregierung hat daraufhin 2013 die Grundlage für das jetzige Zweckentfremdungsverbot geschaffen.

In Freiburg ist eine solche Regelung seit Februar 2014 in Kraft. Im ersten Jahr wurden hier 100 Verfahren bearbeitet, 2015 waren es bislang 11, wie eine Sprecherin berichtet.Bußgelder wurden noch nicht verhängt. Insgesamt zieht die Stadt bisher eine positive Bilanz: Die mehr als 100 Verfahren pro Jahr zeigten, dass dieses Verbot präventiv wirke. So könne die Entwidmung von Wohnraum zumindest verzögert und sichergestellt werden, dass Ersatzwohnraum zur Verfügung stehe.

Die Freiburger Satzung in Freiburg ist vom Verwaltungsgerichtshof vor wenigen Wochen bestätigt worden. Auch teure Wohnungen seien von der Regelung nicht auszunehmen, so das Gericht. Es gebe außerdem auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Stadt dem Wohnungsmangel in angemessener Zeit mit anderen Mitteln begegnen könne.

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In Stuttgart fordert der Mieterverein schon lange ein solches Gesetz. Der Eigentümerverband Haus und Grund bezeichnet das Zweckentfremdungsverbot hingegen als "schweren Eingriff in die Eigentumsrechte". In der Landeshauptstadt stehen aktuell bis zu 3100 Wohnungen bewusst leer, so ein Sprecher. Gleichzeitig wachse der Markt der Ferienwohnungen über Internet-Portale. Der Sprecher betont: "Eigentum verpflichtet. Das gilt gerade, wenn Menschen in Not sind. Die Satzung soll helfen, leerstehende Wohnungen schnell wieder bewohnt zu bekommen."

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